Unfall gehabt? Kein Papierkram. Keine Kosten.
Ihre digitale Unfallregulierung für den Niederrhein und das Rheinland.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen die professionelle Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt komplett kostenlos zu. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Anwaltsgebühren nach ständiger Rechtsprechung zu 100 % übernehmen.
Überlassen Sie den Streit und die Kürzungsversuche der Versicherung einem Profi mit 18 Jahren Erfahrung. Rein digital, unkompliziert und ohne eigenes Kostenrisiko für Sie.
Ihre Vorteile.
- 18 Jahre Erfahrung: Fast zwei Jahrzehnte konsequente anwaltliche Praxis im Verkehrs- und Schadensrecht.
- 0 € Kostenrisiko: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung meine komplette Tätigkeit.
- 100 % digital & bequem: Kein Kanzlei-Termin vor Ort nötig. Wir regeln alles zeitsparend per E-Mail, Telefon und Online-Akte.
- Persönliche Vertretung: Ich bin keine anonyme Online-Plattform. Sollte die Versicherung unberechtigt kürzen, nehme ich die Gerichtstermine persönlich für Sie wahr.
[Häufig gestellte Fragen – FAQ]
Häufige Fragen zur digitalen Unfallhilfe
Brauche ich zwingend eine Rechtsschutzversicherung?
Nein. Wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden und auch meinen Anwaltsservice. Eine Rechtsschutzversicherung ist nur dann von Vorteil, wenn die Schuldfrage von der Polizei oder der Gegenseite bestritten wird.
Warum soll ich den Schaden nicht einfach der Werkstatt oder der Versicherung überlassen?
Versicherungen versuchen heute fast immer, die Kosten zu drücken. Sie kürzen eigenmächtig Schadenspositionen wie Mietwagenkosten, Wertminderung oder Stundenverrechnungssätze der Werkstätten. Als Ihr Rechtsanwalt halte ich unabhängig dagegen und sorge dafür, dass Sie jeden Cent erhalten, der Ihnen gesetzlich zusteht. Werkstätten dürfen zudem per Gesetz keine umfassende Rechtsberatung leisten.
Muss ich für die Abwicklung zu Ihnen nach Erkrath kommen? Und wer geht für mich vor Gericht?
Nein, ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist für die Regulierung nicht nötig. Wir wickeln alles zeitsparend, papierlos und bequem digital ab. Sollte die gegnerische Versicherung jedoch unberechtigt kürzen und eine Klage notwendig werden, haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Gerichtstermine nehme ich persönlich für Sie wahr. Ich gebe Ihren Fall nicht an anonyme Untervertreter ab, sondern kämpfe im Gerichtssaal (insbesondere im gesamten Bezirk des OLG Düsseldorf) selbst für Ihr Recht.



