Unfallschaden Niederrhein und Rheinland

Unfallschäden

Unfall gehabt? Kein Papierkram. Keine Kosten.

Ihre digitale anwaltliche Unfallregulierung für den Niederrhein und das Rheinland.

18+

Berufserfahrung

Mit fast zwei Jahrzehnten Erfahrung in der anwaltlichen Praxis verfüge ich über umfassende Expertise im Verkehrs- und Schadensrecht.

900+

Bearbeitete 
Unfallschäden

Durch die Praxis aus vielen hundert bearbeiteten Fällen im Verkehrsunfallbereich kenne ich die Taktiken der Kfz-Versicherer genau.

100%

Kostentransparentz

Der Versicherer des Unfallverursachers muss die vorgerichtlichen Anwaltskosten tragen.  Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung schütz Ihre Rechtsschutzversicherung vor der Kostenlast 

(Hinweis: Ausgenommen sind eine vereinbarte Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie Kostenateile bei Teilschuld).

100%

Digital - Trotzdem persönlich

Kein Kanzlei-Termin vor Ort nötig. 

Wir regeln alles zeitsparend per E-Mail, und Telefon.

 

Sollten Gerichtstermine anfallen, werden diese selbstverständlich von mir persönlich für Sie wahrgenommen.

[Häufig gestellte Fragen – FAQ] Häufige Fragen zur digitalen Unfallhilfe

 

Brauche ich zwingend eine Rechtsschutzversicherung?
Nein. Wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden und auch meinen Anwaltsservice. Eine Rechtsschutzversicherung ist nur dann von Vorteil, wenn die Schuldfrage von der Polizei oder der Gegenseite bestritten wird.

 

Warum soll ich den Schaden nicht einfach der Werkstatt oder der Versicherung überlassen?
Versicherungen versuchen heute fast immer, die Kosten zu drücken. Sie kürzen eigenmächtig Schadenspositionen wie Mietwagenkosten, Wertminderung oder Stundenverrechnungssätze der Werkstätten. Als Ihr Rechtsanwalt halte ich unabhängig dagegen und sorge dafür, dass Sie jeden Cent erhalten, der Ihnen gesetzlich zusteht. Werkstätten dürfen zudem per Gesetz keine umfassende Rechtsberatung leisten.

 

Muss ich für die Abwicklung zu Ihnen nach Erkrath kommen? Und wer geht für mich vor Gericht?
Nein, ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist für die Regulierung nicht nötig. Wir wickeln alles zeitsparend, papierlos und bequem digital ab. Sollte die gegnerische Versicherung jedoch unberechtigt kürzen und eine Klage notwendig werden, haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Gerichtstermine nehme ich persönlich für Sie wahr. Ich gebe Ihren Fall nicht an anonyme Untervertreter ab, sondern kämpfe im Gerichtssaal (insbesondere im gesamten Bezirk des OLG Düsseldorf) selbst für Ihr Recht.

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